Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2020 - L 13 AS 85/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,76785
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2020 - L 13 AS 85/18 (https://dejure.org/2020,76785)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.10.2020 - L 13 AS 85/18 (https://dejure.org/2020,76785)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - L 13 AS 85/18 (https://dejure.org/2020,76785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,76785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2020 - L 13 AS 85/18
    Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II hat das Bundessozialgericht (BSG) dahingehend konkretisiert (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rn. 14), dass drei Merkmale kumulativ gegeben sein müssen: Bei den fraglichen Personen muss es sich um Partner handeln (1.), die in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben (objektive Voraussetzungen, 2.), und zwar so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (subjektive Voraussetzung, 3.).

    Wenn die beiden objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind und zusätzlich einer der Vermutungstatbestände aus § 7 Abs. 3a SGB II vorliegt, kann der Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, unterstellt werden, soweit die Vermutung nicht durch die Leistungsberechtigten entkräftet wird (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - juris Rn. 14).

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2020 - L 13 AS 85/18
    Der Begriff der "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" wird gegenüber der (bloßen) Wohngemeinschaft dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder nicht nur vorübergehend in einer Wohnung leben, sondern einen gemeinsamen Haushalt in der Weise führen, dass sie aus einem "Topf" wirtschaften (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R - juris Rn. 25 m. w. N.).

    Die Prüfung, ob die genannten Voraussetzungen zur Annahme einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft berechtigen, ist durch das Tatsachengericht anhand von Indizien im Wege einer Gesamtwürdigung festzustellen; die Würdigung bezieht sich auch auf subjektive Tatsachen (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R - juris Rn. 26).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht